Köln hakt nach: Nach Pleite vor Gericht – wie geht's mit dem Verkehrsversuch in Deutz weiter?

© Wolfgang Schiffbauer

In Köln begegnen uns immer wieder kuriose Dinge, die uns staunend oder fragend zurücklassen. In unserer Serie "Köln hakt nach" gehen wir darum Fragen, Phänomenen und kuriosen Geschichten aus Köln auf den Grund. Auch ihr habt etwas entdeckt? Dann schickt uns eure Fragen!

Pleiten, Pech und Pannen: Die Verkehrsversuche der Stadt Köln stehen weiterhin unter keinem guten Stern. Nach dem Chaos um das Projekt auf der Venloer Straße in Ehrenfeld muss die Stadt jetzt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts den Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit vorzeitig abbrechen.

Weniger Umweltverschmutzung durch weniger Autoverkehr, mehr Sicherheit für Fußgänger*innen und eine verbesserte Lebensqualität für Anwohner*innen waren das erklärte Ziel des Versuchs. Doch laut den Richter*innen fehlt der Stadt für die Umwandlung der Deutzer Freiheit in eine Fußgängerzone schlicht die rechtliche Grundlage – und deswegen werden nach dem Urteil am Mittwoch in wenigen Tagen auch wieder Autos über die Deutzer Freiheit fahren.

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Der Versuch wurde im Juni 2022 ursprünglich für eine Dauer von zwölf Monaten gestartet und zunächst auf unbestimmte Zeit verlängert. Im Mai hat ein Händler schließlich einen Eilantrag, begründet mit Umsatzeinrückgängen, auf die Aufhebung des Projekts gestellt – und diesem hat das Kölner Verwaltungsgericht nun stattgegeben. Laut der Urteilsbegründung können die Behörden "die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten".

Das ist, so das Gericht, auf der Deutzer Freiheit jedoch nicht der Fall. Die Richter*innen werden sogar deutlich und schreiben, dass die Stadt eine "solche qualifizierte Gefährdungslage für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs" nicht mal "ansatzweise dargelegt" hat. Auf der Deutzer Freiheit werden pro Jahr nämlich nur vier bis fünf Unfälle dokumentiert – ein unauffälliger Wert für eine Großstadt wie Köln.

Für die Stadt beginnt jetzt die Arbeit an einer dauerhaften – und vor allem rechtssicheren – Lösung.

Eine bessere Lebensqualität? Umweltschutz? Das sind laut dem Urteil keine Gründe für eine Verkehrsberuhigung. Thorsten Siggelkow, Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, zieht aber trotzdem ein positives Fazit: "Auch wenn wir den Versuch nun etwas früher beenden als geplant, haben wir sehr viel gelernt." Für die Stadt beginnt jetzt die Arbeit an einer dauerhaften – und vor allem rechtssicheren – Lösung. "Wir verfügen über ausreichendes Datenmaterial, um eine Auswertung durchführen zu können, die für die Entwicklung einer dauerhaften Lösung hilfreich sein wird", erklärt Siggelkow weiter.

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Doch ist das nur gute Miene zum bösen Spiel? Das Urteil des Verwaltungsgerichts hat zwar keine direkte Auswirkung auf den Verkehrsversuch in Ehrenfeld, die Signalwirkung ist aber deutlich – und für die meisten Kölner*innen wäre es wohl keine Überraschung, wenn das Chaos auf der Venloer Straße bald in die nächste Runde geht.

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