Neue Lockerungen in Köln – jetzt dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen

© Christin Otto

Seit mehreren Wochen befindet sich Köln im Ausnahmezustand: Lockdown. Doch jetzt gibt es neue Lockerungen, die uns ein Stück Normalität zurückbringen. Bei allem gilt aber weiterhin: Abstand halten und Maskenpflicht beachten. Denn sobald in einem Landkreis wieder mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auftreten, wird die Notbremse gezogen und es treten umgehend wieder strengere Regeln in Kraft.

Damit ihr den Überblick behaltet, welche Ge- und Verbote aktuell genau gelten und was wieder erlaubt ist, haben wir für euch die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst.

Treffen von bis zu zehn Personen

Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Bisher durften sich nur Menschen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Ab dem 30. Mai dürfen nun bis zu zehn Personen zusammenkommen – auch wenn sie nicht zu nur zwei Haushalten gehören. Allerdings muss dabei die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein. Nähere Informationen findet ihr hier.

Nun dürfen auch Hallenbäder öffnen

Nachdem Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen bereits ab 11. Mai und Freibäder ab dem 20. Mai öffnen durften, sind nun auch die ersten Hallenbäder dran – sie dürfen ab dem 30. Mai öffnen. Wie bei den Freibädern auch, erfolgt die Öffnung nach und nach.

Am Pfingstwochenende sind sechs städtische Bäder (bis einschließlich Dienstag) ganztägig geöffnet: das Stadionbad, der Lentpark sowie die Kombibäder in Höhenberg, Ossendorf, Zollstock und Zündorf. Weiterhin gilt: Für Frei- und Hallenbäder müssen vorab E-Tickets gekauft werden.

Kinos

Ab 30. Mai dürfen auch Kinos wieder öffnen, wenn sie bestimmte Regeln und Hygienestandards einhalten. Die meisten Kölner Kinos warten aber noch etwas länger, bleiben also vorerst geschlossen. Das Odeon in der Südstadt und die Filmpalette im Eigelstein-Viertel haben ihre Wiedereröffnung für den 4. Juni angekündigt, das Residenz will voraussichtlich schon am 2. Juni loslegen und das Cinenova will nach Möglichkeit immerhin mit dem Open Air Kino schon am 30. Mai starten. Die Lichtspiele Kalk lassen sich bis zum 17. Juni Zeit.

Kultur

Theater, Opern und Konzerthäuser dürfen unter strengen Regeln ab dem 30. Mai wieder öffnen. Die Kölner Oper und das Schauspiel Köln haben die Spielzeit 2019/20 allerdings bereits vorzeitig abgebrochen – damit sind alle Vorstellungen bis einschließlich Juli 2020 abgesagt. Kleinere Spielstätten wie das Theater der Keller planen aber, ab 30. Mai wieder Vorstellungen anzubieten.

Galerien, Museen und Bibliotheken sind bereits wieder geöffnet. Seit dem 11. Mai sind außerdem kleinere Konzerte und öffentliche Veranstaltungen wieder erlaubt. Finden diese nicht unter freiem Himmel, sondern in Gebäuden statt, muss der Veranstalter sein Konzept vorher mit den Behörden abstimmen. Ohnehin gilt immer: Mindestabstände und Maskenpflicht einhalten!

Sport

Ab dem 30. Mai ist Kontaktsport für bis zu zehn Personen wieder erlaubt, wenn entsprechende Hygienevorkehrungen getroffen sind. Im Breiten- und Freizeitsport sind auch Wettbewerbe im Freien ab dem 30. Mai wieder zulässig und bis zu 100 Zuschauer dürfen eine Sportanlage betreten – immer unter der Voraussetzung, dass ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorliegt.

Friseure, Kosmetik & Tatoos

Friseure sind schon seit dem 4. Mai wieder geöffnet. Ab dem 30. Mai dürfen auch einige Dienstleister wieder an den Start gehen, die sehr nah am Kunden arbeiten – darunter fallen zum Beispiel Kosmetik- und Nagelstudios. Es gelten allerdings sehr strenge HygienevorschriftenTattoo- und Piercing-Studios dürfen bereits seit dem 20. Mai öffnen.

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Gastronomie

Ab dem 11. Mai dürfen Gastronomen wieder öffnen. Die Erlaubnis gilt für den Innen- und den Außenbereich. Verboten sind weiterhin Buffets mit offenen Speisen. Und es gibt noch weitere Regeln: Es müssen Hygienevorschriften eingehalten und die Sitzplätze reduziert werden – und zwar so, dass zwischen allen Tischen der vorgeschriebene Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Inwiefern das für alle Gastronomen umsetzbar ist, wird sich zeigen.

Großes Plus in Köln: Gastronomen dürfen Parkplätze, Neben- und Privatflächen für die Außengastronomie nutzen – so haben sie mehr Platz für Tische.

Einzelhandel und große Geschäfte

Seit dem 11. Mai dürfen alle Läden wieder öffnen, auch wenn sie mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Die geltenden Abstände sollen aber weiterhin eingehalten werden und die Inhaber müssen durch Zutrittsbegrenzungen dafür sorgen, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig in ihrem Geschäft aufhalten. Als Faustregel gilt: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde.

Zoo und Parks

Der Kölner Zoo hat sei dem 5. Mai wieder geöffnet. Es gelten allerdings Besucher-Höchstgrenzen und Sonderreglungen. Wer den Zoo besuchen will, braucht neben einer gültigen Eintrittskarte aktuell zusätzlich ein kostenlos im Vorfeld erworbenes „Reservierungs-Ticket“ für den entsprechenden Besuchstag.

Auch Parks wie der Lindenthaler Tierpark oder die Flora dürfen seit dem 7. Mai wieder öffnen. Besucher sind aufgefordert, die geltenden Abstandsregeln und Hygiene-Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Picknicken & Grillen

Grillen auf öffentlichen Plätzen bleibt weiterhin verboten. Picknicken ist hingegen unter Einhaltung des Kontaktverbots wieder erlaubt.

Tourismus

Reisen innerhalb von NRW sind wieder erlaubt. Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze dürfen wieder vermieten und auch Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen wieder loslegen. Führungen mit begrenzter Teilnehmerzahl sind im Freien wieder erlaubt.

Pflegeheime

Rechtzeitig zum Muttertag wurde das generelle Besuchsverbot in Pflegeheimen am 10. Mai aufgehoben. Die Bewohner*Innen dürfen also wieder Besuch von ihrer Familie empfangen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucher*Innen und Besucher.

Beerdigungen & Trauungen

Beerdigungen sind erlaubt – auch mit mehreren Gästen, solange diese 1,5 Meter Abstand zueinander halten. Eine Ausnahme ist die enge Familie der Verstorbenen – die dürfen sich natürlich auch mal näher kommen.

Standesamtliche Trauungen sind seit dem 20. Mai auch wieder mit Gästen zulässig, die nicht zur Familie oder zu Angehörigen von zwei Haushalten gehören - vorausgesetzt, die Abstandsregeln werden eingehalten.

Bundesliga

Die Bundesliga hat seit dem 13. März pausiert und soll ab der zweiten Mai-Hälfte wieder losgehen – allerdings vor leeren Rängen. Das genaue Datum legt die Deutsche Fußball-Liga fest. Beim FC Köln hat am Donnerstag, 7. Mai, das Teamtraining am Geißbockheim hinter verschlossenen Türen begonnen. Die Mannschaft ist in einem gemeinsamen „Quarantäne-Camp“ im Dorint-Hotel am Heumarkt untergebracht und bereitet sich auf die Fortsetzung der Bundesliga vor.

Großveranstaltungen bis Ende August abgesagt

Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August verboten. Darum können beispielsweise die Gamescom und die Kölner Lichter nicht wie geplant in Köln stattfinden. Der Cologne Pride wurde in den Oktober verlegt – der große Demonstrationszug soll am 11. Oktober durch die Stadt ziehen.

Schulen und Uni

Seit dem 11. Mai werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet. Auch die Schüler*Innen, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur machen, kehren in die Klassenzimmer zurück. An den Schulformen der Sekundarstufe I (z.B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) startet der Unterricht für die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System wieder. An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.

An der Kölner Uni hat am 20. April das neue Semester begonnen, doch Vorlesungen, Seminare und Tutorien finden erst einmal nur online statt.  „Ausgefallene Prüfungen werden im Laufe des Semesters nachgeholt“, heißt es. Bei nötigen Präsenzprüfungen werden die Hygieneregeln eingehalten. In verschiedenen Szenarien bereitet sich die Uni darauf vor, in einen „eingeschränkten Präsenzbetrieb“ überzugehen, zunächst nur da, wo es nicht anders möglich ist, zum Beispiel in Laboren.

Maskenpflicht in ganz NRW

Seit dem 27. April gilt in ganz NRW im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht. Die Stadt Köln hat diese Regelung auch auf Behördengänge ausgeweitet. Das heißt, jede*r, der in Geschäfte geht, Behördengänge erledigt oder mit Bus und Bahn fährt, muss dann einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Das gilt auch für Handwerker und Dienstleister – also auch in Apotheken, Arztpraxen, Tankstellen, auf Wochenmärkten sowie bei der Abholung von Essen.

Um Nase und Mund zu bedecken, dürfen auch Schals, Tücher und selbstgenähte Masken genutzt werden. Kölns Stadtdirektor Stephan Keller empfiehlt, die Maske zu tragen, "wann immer es nicht verlässlich möglich ist, den erforderlichen Mindestabend einzuhalten". Henriette Reker weist zudem darauf hin: "Dennoch gilt auch weiterhin: Abstand halten!"  Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, dem drohen Bußgelder in Höhe von 100 Euro.

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